Der Unterschied zwischen Alters­vorsorge und Ruhestandsplanung!

Für die meisten Menschen ist der Begriff der Alters­vorsorge sehr geläufig und bezeichnet einfach den systematischen Aufbau einer privaten oder betrieblichen Rentenvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente bzw. Vermögensaufbau über unterschiedliche Finanzanlagen wie Fonds oder einer Immobilie etc. um den Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben verlustfrei genießen zu können.

Diese Planung spielt sich im Regelfall ab dem 16. Lebensjahr (Eintritt Berufsleben) bis zum Rentenbeginn ca. 62. - 67. Lebensjahr ab. 

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Was kommt aber dann?!

Dann kommt die Ruhestandsphase! Diese beginnt bereits ab dem 50. Lebensjahr aufwärts und beinhaltet weitere, komplett andere Themen. Jetzt beginnt die Vorbereitung auf folgende Lebensphasen:

 



Jetzt stellen sich Ihnen ganz andere Fragen:

Wie will ich meinen Lebensabend verbringen, was kostet der mich und kann ich mir das mit meinem Vermögen dauerhaft leisten?

Reicht mein Vermögen, um langfristig, inflationsbereinigt meinen Ruhestand in gewünschter Form genießen zu können? Wenn nicht, an welchen Stellschrauben kann ich drehen, um trotzdem die bestmögliche Lösung zu finden?

Wie erhalte ich mein Vermögen, um auf sichere Art und Weise bis zum Lebensende davon zehren zu können?

Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde? Möchte ich, dass mein Vermögen vor Pflegekosten geschützt wird?

Ist meine Immobilie altersgerecht, muss ich Umbauten planen? Was kostet das? Kann ich meine Immobilie im Alter noch erhalten oder will ich das überhaupt?

Was soll mit meinem Vermögen nach meinem Ableben passieren? Werden meine Erben mit Steuern belastet und wie kann ich dies vermeiden?

Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich das alleine nicht mehr schaffe?

Das sind nur einige Fragen, die geklärt werden sollten!


 

Ergänzend hierzu gehört die Generationenberatung, die nicht nur im Rahmen der Ruhestandsplanung von großer Bedeutung ist, sondern bereits ab dem 18. Lebensjahr sehr wichtig ist. Dieser Bereich kümmert sich um die Störfaktoren, die i.d.R. nicht nur eine Familie treffen, sondern auch die Kinder-oder Elterngeneration. Nicht nur im Alter, sondern auch in jungen Jahren kann durch Unfall oder Krankheit eine Situation entstehen, in der eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten kümmern zu können. Die meisten denken, dann mache ich das für mein Kind, meine Eltern oder meinen Partner. Dies lässt der Gesetzgeber aber nicht zu, sodass erhebliche Probleme auf die Familie über alle Generationen hinweg eintreten können. Dies gilt es zu vermeiden.

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